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Punkt 18 - Bau einer forstlichen Einrichtung

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Ausführungsbestimmungen:

Gemeinsam wird von 2 Waldläufern eine etwas größere jagd-, forstwirtschaftliche oder Walderholungs-Einrichtung gebaut:
Wild- oder Vogelfütterung, Hochsitz, Wildgatter, Bänke oder Spielgeräte

Leitfaden Späherpunkt 18

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Lernunterlagen

Und hier gibt es noch weitere Informationen: